Moin Manfred, Ich beschäftige mich eingehender mit Epoche I und II aber auch in Epoche III galt das beim Annähern und fahren mit langsamer Geschwindigkeit die Lokomotivbesatzungen das Läutewerk in Betrieb zu setzen hätten, ist keines vorhanden muß abgepfiffen werden. Wie lange dabei die Lokpfeife betätigt wird, dazu gibt es keine eindeutige Anweisung, das oblag dem jeweiligen Lokführer der Situation entsprechend zu reagieren.
Nähere Infos hierüber findet man in der EBO --> Eisenbahnbau- und Betriebsordnung oder sonstigen, ergänzenden Dienstvorschriften.
Was macht also ein Lokführer der sich einer L Tafel annähert und keine Glocke auf der Lok hat? Er wird das Signalhorn oder die Lokpfeife betätigen, um vor dem sich annähernden Schienenfahrzeug zu warnen, welches er über den Überweg fahren wird.
Häufig wurden L Tafeln auch durch P Tafeln ergänzt, in dem Fall sollten beide Warneinrichtungen benutzt werden, sofern vorhanden. Ist nur eine Art der Warneinrichtung vorhanden, wird auch nur die eine benutzt.
Solche Situationen gab es auch schon in Epoche I
Des Weiteren gab es aber eine klare Anweisung in der EBO: --> Lokomotiven, die ohne Läutewerk oder montierter Glocke auf Strecken mit ungesicherten Bahnübergängen eingestzt werden sollen, sind mit einer Glocke oder Läutewerk nachzurüsten.
Dieser Eintrag wird gerne überlesen.
Schönen Gruß,
Ingo
DKEV im Bismarck Archipel H0e DCC mit Roco MM Projekt: Preußen Privatbahn L.T.E. 1907