welche Lichter sollten beim abgeblendeten Rangierlicht Doppel-A zusätzlich einzeln oder in Gruppe aufblendbar sein?
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich einen Teil meines Fuhrparkes erneut digitalisiere. Über die SUSI-Schnittstelle soll ein Mikrocontroller weitere Funktionsausgänge zur Verfügung stellen, so dass letztendlichst jedes Licht einzeln schaltbar ist. Zum Einsatz soll ein ESU LokSound 5 (58412) mit PluX22 kommen. Die insgesamt 6 Spitzenlichter sollen einzeln an den ESU-Decoder angeschlossen werden. Das Auf- und Abblenden soll ohne zusätzliche Hardware mittels Logikfunktion (Dimmfunktion aktiv oder nicht aktiv) erfolgen.
Nach meinen Erkenntnissen kann ich bei eingeschalteten Doppel-A Licht (Dimmfunktion ist aktiv) maximal zwei Lichter pro Führerstandsseite zusätzlich aufblenden. Ist das ausreichend?
das kommt auf die Epoche an. Bis einschl. der Epoche V war das Licht unten in Fahrtrichtung links einzeln zu schalten. Ein weißes Licht vorn und hinten trugen Lokomotven im Rangierdienst (Fz 1). Weiterhin gab es diese Schaltung für das Vereinfachte Schlußsignal mit einem roten Licht hinten in Fahrtrichtung rechts, welches u.a. für einzeln fahrende Lokomotiven verwendet werden durfte (Zg 4). Es gab in diesem Zusammenhang eine Reihe weiterer Bestimmungen für Arbeitszüge, Kleinwagen usw. Dieses Signal reicht m.W. bis in die frühe Epoche VI hinein. Wer es genauer weiß, berichtige mich bitte. Das aktuelle Signalbuch der Epoche VI kennt als Nachtzeichen nur noch zwei rote Lichter unten links und rechts (Zg 2).
Grüße, Andreas
Man kann sich bei Computern auf nichts verlassen. Nicht einmal darauf, daß man sich auf nichts verlassen kann. Deshalb fahre ich analog ... ___________________________ Waldbahnhof Untere Tänntalsäge
mein Fuhrpark besteht vorrangig aus den Epochen IV DR, V DB und VI DB. Bei meiner Konstellation im Beitrag #1 kann ich bei eingeschaltetem Doppel-A Licht nicht alle drei Spitzenlichter einer Führerstandsseite aufblenden. Aber das ist ja vielleicht auch überhaupt nicht notwendig.