Solch ein Zwischenlokbetrieb ist auf Gebirgsstrecken übrigens auch bei Güterzügen zu beobachten, hat dort aber einen völlig anderen Grund:
Wenn auf einer Rampenstrecke die Zughakenlast überschritten wird, muss ein Zwischentfz. eingefügt werden, um die maximal zulässige Hakenbelastung nicht zu überschreiten. In einem EJ-Sonderheft über die Arlbergbahn gibt es beispielsweise ein Foto eines Zuges, bei dem die Zughakenlast um einen Waggon überschritten wurde. An der Spitze des Zuges war eine Lok, darauf folgte ein einziger Kesselwagen, dahinter noch eine Lok und dann der Rest des laaaangen Güterzuges.
in diesem Thread geht es nicht um Zwischendienst bei Güterzügen. Sondern um Pendelzüge auch Wendezüge genannt mit Lok Re 460/465.
Trotzdem möchte ich Bezug auf deine Sichtung im EJ-Sonderheft nehmen. Es ist mir bekannt, dass in anderen Ländern andere Eisenbahnvorschriften gelten, bin aber etwas erstaunt über deine Aussage ...An der Spitze des Zuges war eine Lok, darauf folgte ein einziger Kesselwagen, dahinter noch eine Lok und dann der Rest des laaaangen Güterzuges...
Zum Vergleich, in der Schweiz bei Zwischendienst die wichtigsten Punkte: Die gesamte Anhängelast darf 2000t nicht übersteigen Gewicht der Anhängelast des ersten Zugteils wenigstens 300 t Gewicht der Anhängelast des zweiten Zugteils höchstens 1300 t