Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage bezüglich Weichenlaternen. War es früher möglich, dass eine Weiche über keine Weichenlaterne verfügte? Wir sprechen hier von einer von Hand (vor Ort) umgestellten Weiche irgendwo im tiefsten Hinterland. Ich meine schon solche Weichen gesehen zu haben. Gruss Marco
Das Signalbuch der Bundesbahn Ausgabe 1959 schreibt eine Weichenlaterne für alle Weichen zwingend vor. Die für das Jahr passende EBO von 1957 mit Ergänzungen lässt keine Ausnahmen zu. Die EBO für den vereinfachten Nebenbahndienst gibt an, das es eine Signalvorschrift für den vereinfachten Nebenbahndienst gibt, diese liegt mir aber nicht vor (lieber Blick in die Leserrunde: Hat die einer und würde sie mir zur Einsicht zur Verfügung stellen???). Abgelöst/Entfernt im Signalbuch werden nur die bayrischen Weichenlaternen sowie die Laternen für die Bogenweichen. Insofern gehe ich zumindest für Epoche 3 davon aus, das eine Laterne montiert sein musste. In Epoche 4 mag das - vor allem in Hinblick auf die Weichenbetätigung und die Besetzung der Zugmeldestellen - anders gewesen sein.
In der Epoche I waren Weichenlaternen weder auf preußischen noch auf oldenburgischen Haupt- und Nebenstrecken vorgeschrieben. Ähnliches könnte auch für die übrigen Länderbahnen gegolten haben.