angeregt durch die Mitte Oktober entstandene Diskussion bezüglich des "auffahren" bzw. "aufschneiden" von Weichen habe ich einmal meine Fachbücher durchgewälzt.
Da ich aber keine Lust hatte das ganze abzutippen, habe ich es gescannt.
Vorab erst mal etwas über die div. Verschlusseinrichtungen von Weichen beim Original.
Verschlusseinrichtungen
Gelenkverschluss
Hakenverschluss
Klammerverschluss
Stellvorgang des Klammerverschluss
Gabelmittelverschluss
Nun aber zum eigentlich Problem, was damals in der Diskussion auftrat.
Wie ihr seht, wird hier mit keinem Wort der Begriff des "Aufschneiden" verwendet. Etwas was "Verschlossen" ist, wird geöffnet, nicht geschnitten. Aufschneiden bedeutet sprachgebräuchlich etwas was eine "Zerstörung" des Grundzustandes nach sich zieht. Entscheidend für den Begriff ist die Festlegung, das beim Befahren einer Weiche in falsche Stellung eine Beschädigung vermieden werden soll.
Sicher ist dies jetzt hier ein wenig "Beamtendeutsch" in der Auslegung, allerdings sind Vorschriften leider nun mal so verfasst worden.
Quelle: DB-Fachbuch Band 8/12 Bauarten des Oberbaues aus dem Eisenbahn-Fachverlag-Heidelberg-Mainz